
Für Inhalt und Gestaltung verantwortlich
Vergoldermeister Manuela Scherer
Hanauerstrasse 33
77839 Lichtenau - Muckenschopf
Tel. 07227 99 42 700
Fax. 07227 99 42 702
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Firmen LOGO/Gewerkezeichen Vergoldermeister Manuela Scherer
Das Firmen Logo ist Eigentum der Firma M. Scherer und die Zeichen und Motive im Einzelnen und das Logo im Ganzen, sowie in den Variationen und Kombinationen unterliegen dem Urheberrecht. Das Urheberrecht, geistige Eigentum und Copyright liegt beim Ersteller Manuela Scherer, Vergoldermeister, Grafiker, Maler.
Ein Kopieren, Nachbauen und Verändern ist nicht erlaubt. Die Verwendung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Urhebers um das Erscheinungsbild des Logos und der Firma zu wahren und nicht zu verfälschen.
Der Einsatz des Logos ist ausschließlich für das Erscheinungsbild der Firma in Print- und Noprintmedien gedacht. Ein kommerzieller Einsatz oder Vertrieb durch Dritte ist untersagt
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Manuela Scherer
Hanauerstraße 33
77839 Lichtenau
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AGB / Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich gelten die AGB des deutschen Rechtes, und dem ist nichts hinzu zufügen. Dieses ist letztlich massgeblich. Dennoch regeln einige detaillierte Formulierungen unseren speziellen, individuellen Betriebsablauf, der nur im gegenseitigen Interesse zwischen uns und unseren Geschäftspartnern angesehen werden kann. Sämtlichen Angeboten und Lieferungen liegen unsere nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Käufers, sowie mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden. Mit der ersten von folgenden Auftragserteilungen und die Annahme der gelieferten Ware gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
Angebote
Alle Angebote sind freibleibend. und gelten hier ab Werkstatt, Hanauerstraße 33, 77839 Lichtenau
Preise
Unsere Preise sind alle in Euro ausgewiesen und gelten hier ab Werkstatt. Alle Preise sind netto zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Unsere Preise sind – sofern nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – fix und nicht verhandelbar. Preiserhöhungen gegenüber dem ursprünglichen Angebot werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Wir behalten uns vor, bei Erstgeschäften nur gegen Bar bei Abholung, Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern. Für Aufträge über den Wert von € 3000.- werden Abschlagszahlungen fällig bei Auftragserteilung, bei Lieferung, Rest nach Abnahme und Schlußrechnung. Ware die wir nicht an Lager führen, können nur in schriftlicher Form und auf Vorkasse auf die jeweiligen Produkte bestellt werden (z. B. Facettenspiegel, Facettenglas, Ovalglas, Museumsglas, Spezialfräsungen von Leisten, Ovalrahmen, Drechselei-, Schnitzarbeiten etc.)
Muster:
Muster sind immer unverbindlich. Geringfügige Abweichungen in Farbe und Ausführung der Oberfläche sind branchenüblich und in fast allen Fällen ein Zeichen von Handarbeit und müssen akzeptiert werden. Pläne, Skizzen, Produktfotos und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung, auch auszugsweise, bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Zuwiderhandlungen sind verboten und können gerichtlich verfolgt werden. Muster jeglicher Art, die von uns ohne Berechnung abgegeben werden, bleiben unser Eigentum.
Versicherungsschutz
Für alle bei uns in Obhut gebrachte Exponate besteht generell kein Versicherungsschutz. Jeder Kunde ist verpflichtet, sein Eigentum bei seiner hauseigenen Versicherung zu versichern. Für evtl. Beschädigungen, die uns eindeutig nachgewiesen werden, können Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Bilder bis Maximalgröße von 3cm x 115cm x 90cm steht ein Tresor zur Einlagerung und Aufbewahrung zur Verfügung. Für Objekte, Gemälde und Grafiken, die nicht in dem Tresor gelagert werden können, weil sie die oben genannte Größe überschreiten, kann keine Haftung übernommen werden. Für Aufträge, die uns per Post oder Drittpersonen erreichen, lehnen wir jegliche Haftung für Schäden aller Art ab. Wertvolle Objekte, Versicherungswerte über € 2000.- pro Auftragsvollumen, müssen avisiert werden und mit Versicherungsnachweisen oder Expertisen angeliefert werden, um den Wert zu dokumentieren. Wir behalten uns vor, die Wertgegenstände nicht bei uns zu lagern, oder einen separaten Versicherungsabschluß auf Kosten des Auftraggebers für die Bearbeitungszeit abzuschließen.
Aufträge und Abschlüsse
Für alle Aufträge, Kostenvoranschläge und Kommissionsverträge gelten die Bedingungen des Werkvertrages. Die Verjährungsfrist beträgt 6 Monate. Für Arbeiten, die länger als 6 Monate nach Liefertermin nicht abgeholt werden, werden Lagerkosten von € 190.-- / Monat erhoben.
Lieferumfang, Mehr- oder Minderlieferung:
Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns vor, in einvernehmlicher Absprache Teillieferungen der Bestellmenge vorzunehmen. Berechnet wird dann die gelieferte Menge. Liegt die Einvernehmung zur Teillieferung schriftlich vor, kann deren Annahme der Käufer nicht verweigern. Der Lieferumfang geht aus den Auftragsformular/Protokoll hervor. Der Lieferumfang ist immer dem Kostenvoranschlag, dem Auftragsformular und dem Standardprogramm aus unserer Broschüre/Profil- und Preisliste zu Grunde gelegt und letztlich erkennbar im Auftragsprotokoll.
Expreß - Aufträge
Für eilige Aufträge, d.h. Ware, die innerhalb von 2 - 4 Tagen geliefert werden soll (Produkt abhängig), erheben wir einen Aufschlag von 50% auf den Warennettopreis für Wiederverkäufer, und 50% auf den Warenbruttopreis der Privatkäufer. Für Ware, die innerhalb von 14 Tagen geliefert werden soll, wird ein Aufschlag von 10% auf den Warennettopreis, resp. Warenbruttopreis fällig.
Lieferzeit und Unmöglichkeit der Leistung
Generell halten wir eine Lieferzeit von 6 - 8 Wochen ein. Die angegebene Lieferfrist ist stets unverbindlich. Höhere Gewalt oder Betriebsstörungen jeder Art schieben die vereinbarten Lieferfrist hinaus, bzw. entbinden uns von der Lieferverpflichtung. Der Käufer hat bei Überschreitung der Lieferfrist keinen Anspruch auf Schadenersatz, Vornahme eines Deckungskaufes oder Verzugsstrafen, noch auf ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Massgabe der bestehenden Verhältnisse gewissenhaft angegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn der Auftrag oder Teilauftrag dem Kunden als abholbereit gemeldet worden ist oder bis Ende der Lieferfrist der Lieferumfang von uns ausgeliefert wurde.
Verpackung und Versand
Wir lehnen alle Arten von Versand über Drittpersonen oder Drittfirmen generell ab. Für Transportwünsche, die näher und schriftlich zu definieren sind, lehnen wir jede Haftung ab. Alle Kosten, die durch eine speziell vom Kunden gewünschte Transportart anfallen, gehen voll zu Lasten des Kunden. Ab einem Auftragsvollumen von € 4000.-- liefern wir im Umkreis von 100 Km um Lichtenau kostenlos. Ab einem Auftragsvollumen von € 10 000.-- liefern wir im Umkreis von 200 Km um Lichtenau kostenlos. Für Extrafahrten, -lieferungen werden pro Km € -.90 in Rechnung gestellt. Für Selbstabholer empfehlen wir, genügend Polstermaterial mitzubringen. (Wolldecken, Polsterfolie). Bei Auslandslieferungen gehen Dokumentbeschaffung, Verpackung, Sicherheitsvorkehrungen, Zollkosten und Gebühren zu Lasten des Kunden.
Zahlungsbedingungen
Generell erwarten wir eine Bezahlung bei Abgabe der Ware oder sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens nach 10 Tagen. Pflichtgemäß weisen wir darauf hin, dass unsere Kunden nach § 271, § 286 BGB 15 Tage nach Zugang der Rechnung auch ohne Mahnung in Verzug geraten. Die Einhaltung der Zahlungsbedingungen ist ein wichtiger Bestandteil unserer Kalkulation. Wird das Zahlungsziel überschritten, sind wir gezwungen, bei der 1. Mahnung Kosten in Höhe von € 20.--, bei der 2. Mahnung in Höhe von € 40.-- in Rechnung zu stellen. Bei weiterem Zahlungsverzug stellen wir zusätzlich noch die Verzugszinsen in Rechnung, die jeweils 5% über dem jeweilig gültigen Diskontsatz der LZB bzw. der Bundesbank liegen. Zusätzlich wird eine Verzugspauschale von € 40.- erhoben.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bzw. der Einlösung der für die Bezahlung verwendeten Schecks unser Eigentum. Eine Pfändung oder jede sonstige Beeinträchtigung unserer Rechte an der Ware sind uns vom Käufer unverzüglich zu melden. Werden Teillieferungen nicht entsprechend den Bedingungen bezahlt, behalten wir uns vor, Lieferungen von laufenden Aufträgen oder Neubestellungen zurückzustellen, bis die gelieferte Ware ordnungsgemäß bezahlt ist.
Gewährleistung
Hier gelten die üblichen Bedingungen des Werkvertrages. Die Verjährungsfrist für die entsprechenden Ansprüche beträgt 6 Monate. Reklamationen bei Versand müssen innerhalb von fünf Tagen nach Eintreffen der Ware bei uns schriftlich eingehen. Es besteht nur Anspruch auf Änderung, Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises. Ware die bereits be- oder weiterverarbeitet wurde, kann nicht mehr reklamiert werden. Sofern ein berechtigter Mangel vorliegt, sind wir anstelle von Wandelung, Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen zur Nacherfüllung berechtigt. Sollte die Ware von uns geliefert werden, so geht die Gefahr bei Übernahme der Ware auf den Käufer über. Dieser hat die Ware bei Übernahme auf eventuelle Transportschäden zu überprüfen und bestätigt mit seiner Annahme der Ware und Unterschrift auf dem Lieferschein die einwandfreie und fehlerfreie Lieferung. Später eingehende Reklamationen von Transportschäden bleiben ohne Wirkung.
Naturprodukte Spezialfall Vergolderei/Einrahmungen/Holzobjekte
Naturprodukte haben naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale und sind deshalb stets in die Überlegungen einzubeziehen und zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. In der Regel verwendet der Vergolder seit Generationen, so auch wir, im Aufbau für seine handwerkliche Veredelung Materialien, die biologisch abbaubar sind, wenige sogar dem Lebensmittelbereich entstammen und nicht mit nachweislich lebensbedrohlichen Ausdünstungen belastet sind. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Veränderungen und Unterschieden innerhalb einer Holzart oder Fassung gehört zu den Eigenschaften des Naturprodukts und der Unikatfertigung und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
Rücksendungen
Rücksendung müssen vorher mit uns abgesprochen und von uns genehmigt werden. Nicht genehmigte Rücksendungen werden nicht angenommen.
Datenschutz:
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsmäßig notwendig und gesetzlich zulässig – schriftlich und EDV-mäßig speichern und verarbeiten und nicht ohne Rücksprache an Dritte veräussern.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Lichtenau. Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Rastatt.
Vergoldermeisterbetrieb
Manuela Scherer
Informationen für Wiederverkäufer
Zusammenfassung und nur zur unvollständigen Vorinformation
Voraussetzungen für den Wiederverkauf
mündliche oder schriftliche Kontaktaufnahmen mit Manuela Scherer, Vergoldermeister
Als Wiederverkäufer für unsere sorgfältig und handwerklich hochwertig veredelten Produkte akzeptieren wir
ausschließlich den professionellen Kunstfachhandel, Museen, Galeristen, Buchbinder, Glaser und zertifizierte oder
geprüfte Einrahmer. Unsere Preise für den Wiederverkauf sind im wesentlichen so kalkuliert, dass auf einer zügigen,
professionellen Basis in Bezug auf Handel-, Waren- und Materialkenntnis zusammen gearbeitet werden kann und wir
uns nicht in der Position im Sinne einer Ausbildungsstätte wiederfinden. Für Interessenten an Weiterbildung,
Workshops, Praktikum und Seminare bieten wir ein eigenständiges Programm. Wir erwarten, dass unsere angelieferte
Ware fachkompetent empfohlen, angeboten, weiterverarbeitet und ausgeliefert/montiert wird. Der Nachweis für
Wiederverkäufer erbringt der uns vorgelegte Gewerbeschein, die gewerbliche Postanschrift, die USt-Id Nummer DE. Sitz-,
Adress-, Firmierung-, Gesellschafts- oder Rechtsformänderungen müssen uns unverzüglich gemeldet werden.
Weiter setzen wir voraus, dass angemessene Ausstellungsräume, Schaufenster und für im allgemeinen
für Kunstobjekte entsprechende klimatische Bedingungen geschaffen sind. Als Händler/Wiederverkäufer
sind wir/sie verpflichtet, ausschließlich sichere und ungefährliche Produkte bereitzustellen und die Kunden demzufolge
zu beraten und zu beliefern. Unser Ware ist kein Produkt für den unqualifizierten Handel oder gar Onlinegeschäfte.
Von diesen distanzieren wir uns vehement. Wir beliefern unsere Wiederverkäufer generell mit Leerrahmen, da jeder
Wiederverkäufer über eine eigene Werkstatt und Fachpersonal für die Weiterverarbeitung verfügt. Nur auf diesem
Weg kann auf die Wünsche des Endverbrauchers perfekt eingegangen werden.
In seltenen Fällen übernehmen wir eine standardgemäße, Einrahmung von Gemälden und eine staubfreie
Verglasung von Grafiken (Artcare PP, Floatglas 2mm). Montagevorrichtungen müssen vor Ort und den
Gegebenheiten der Ausstellungsräumen/Wandbeschaffenheit/Galerieschienen etc. angepasst werden.
Diese einfache Einrahmung, seit Generationen in Anwendung, genügt der vorübergehenden, aber auch der
langzeitigen Präsentation. Immer Vorausgesetzt, dass gerade Bildereinrahmungen oder Skulpturen im Rahmen
ihrer Bestimmung Montiert/Ausgestellt werden, was hier nicht weiter definiert werden soll, da die gesetzliche
Regelungen als bekannt vorausgesetzt werden. Auf die Ausstattung der endgültigen Bestückung und die
Montagevorrichtung nehmen wir keinerlei Einfluss, da jede Werkstatt ihre eigene Handschrift trägt.
Bei Sonderanfertigungen oder großen Stückzahlen jeglicher Art behalten wir uns vor, in einvernehmlicher Absprache
Teillieferungen der Bestellmenge vorzunehmen. Diese ergeben sich aus dem zeitlichen und räumlichen Potential
unserer Werkstatt und den handwerklichen Produktionsabläufen, über die unsere langjährigen,
fachkompetenten Kunden bestens informiert sind oder Neukunden gegebenenfalls gerne informiert werden.
Auf die Dienstleistung „Einrahmen“ können wir keine Wiederverkäufer-Konditionen anbieten, da Sie als unser
Kunde oftmals besser sortiert im Angebot aufgestellt sind, als wir. Sollte dennoch über den Standard hinaus von uns
eingerahmt werden, können wir nur auf der Basis eines schriftlichen Leistungsverzeichnisses arbeiten und gegen unseren
schriftlichen Kostenvoranschlag, sowie Vorkasse bestellen und liefern. Lieferungen gelten immer hier ab
Werkstatt, Hanauerstrasse 33, Lichtenau. Dies gilt im Besonderen für Facetten Spiegel, Kristallspiegel, getönt
Spiegel, UV-Schutzglas zur konservierenden Einrahmung für nicht lichtechte Grafiken, rundum geschliffenes, poliertes Glas,
Glas mit Ornamentätzungen, ovale Spiegel, Glas und PP, sowie alle nicht bei uns ab Lager verfügbaren
Materialien/Sonderwünsche.
In speziellen Fällen gewähren wir auch Gebietsschutz. Dies ist aber von vielfältigen Konditionen
abhängig und bedarf in jedem Fall der schriftlichen Form. Unsere Produkte sind als Vergolderarbeiten,
Veredelung, Fassmalerei, möglicherweise auch als Unikat-, Modell-, Studio- oder Atelierarbeit zu benennen. In
erster Linie sind es ehrliche, traditionelle, handwerkliche Arbeiten die aber niemals den Anspruch von Kunst im
heute gebräuchlichen Sinn haben und deshalb mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu versteuern sind.
Mit unseren langjährigen Kunden pflegen wir auf all diesen Grundlagen eine gelungene und stets sich im
Entwickeln befindende Zusammenarbeit. Wir freuen uns über jeden Neukunden, der unsere Objekte mit
Begeisterung und der notwendigen Fachkompetenz mit anbieten möchte und freuen uns auf eine
vertrauensvolle und loyale Zusammenarbeit.
Broschüre, Flyer, Profil und Preislisten mit den aktuellen Preisen werden nur gegen oben genannte Vorlagen der Geschäftsunterlagen im Druckerzeugnis ausgehändigt. Für diese werden eine einmalige Schutzgebühr von € 25.- erhoben. Im weiteren Geschäftsverlauf und an langjährige Kunden werden die Unterlagen als PDF kostenlos, auf Wunsch im Druckerzeugnis und immer bei Neuerscheinung zugestellt.